Steuern beim Forex Trading

Als Neueinsteiger werden Sie zunächst einen passenden Forex Broker suchen und mit dessen Hilfe, Ihr Trading optimieren. Sobald Sie Ihren Handel in den grünen Bereich gebracht haben und Gewinne einfahren, kommt eine neue Herausforderung auf Sie zu. Der nachfolgende Beitrag erklärt Ihnen alles, was Sie zum Thema Steuern beim Devisenhandel wissen müssen.

Warum Erträge beim Währungshandel steuerpflichtig sind

Aus der Perspektive des Gesetzgebers betreiben institutionelle Investoren und Privatanleger beim Handel mit Devisen so bezeichnete Veräußerungsgeschäfte. Das heißt, sie kaufen und verkaufen Währungen in der Absicht, daraus Profite zu erwirtschaften. Dieses Geschäft ist wie jeder andere Handel in Deutschland steuerpflichtig und müsste nach Ansicht vieler Politiker mit Einkommenssteuer belegt werden. Die Diskussion um die Besteuerung von Kapitalerträgen zieht sich seit Jahrzehnten hin und wurde 2009 von Finanzminister Peer Steinbrück mit der Abgeltungssteuer vorübergehend beendet. Vorübergehend deshalb, weil weite Kreise der Bevölkerung die Pauschalsteuer für ungerecht halten und auf herkömmliche Besteuerung drängen.

Ursachen zur Einführung der Abgeltungssteuer

Finanzminister Steinbrück sah seit der Jahrtausendwende, dass Reiche in zunehmendem Ausmaß ihre Gelder im Ausland vor dem Finanzamt in Sicherheit brachten, während einfache Arbeiter und Angestellte ihre Einkommen vergleichsweise hoch versteuern mussten. Er erkannte aber auch seine Ohnmacht gegenüber der um sich greifenden Kapitalflucht und wollte die Steuerhinterzieher durch ein pauschales Angebot zur Einsicht bewegen. Sie kennen vermutlich den Ausspruch, mit dem Peer Steinbrück die Abgeltungssteuer rechtfertigte:

  • Besser 25 Prozent auf eine Unbekannte als 42 Prozent auf nichts.

Seit 2009 müssen Anleger auf besagte Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinserträge pauschal 25 Prozent abführen. Allerdings ging seine Rechnung nicht wie gewünscht auf, das Steueraufkommen ist zu keiner Zeit so umfangreich gewesen, um die Defizite zu höheren Steuersätzen ausgleichen zu können. 2009 generierte die Abgeltungssteuer noch gut zwölf Milliarden Euro, fünf Jahre später lag der Wert bei lediglich 7.8 Milliarden Euro.

Der jetzige Finanzminister überlegt daher ernsthaft die Abschaffung der Abgeltungssteuer und möchte zugunsten steigender Einnahmen alle Kapitalgewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegen. Noch ist es aber nicht so weit, daher erklären wir Ihnen im folgenden Absatz die Funktionsweise.

Wie die Abgeltungssteuer erhoben wird

Angenommen, Sie sind bei einem Broker mit deutscher Niederlassung und BaFin-Regulierung registriert, dann müssen Sie sich keine Gedanken über die Abgeltungssteuer machen. Ihr Anbieter führt automatisch 25 Prozent aller Erträge an das Finanzamt ab. Sie müssen lediglich einen Freistellungsauftrag erteilen, damit bleiben Kapitalerträge bis 801 Euro pro Jahr für Sie als Single steuerfrei. Mit einem Partner verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle erhoben, deshalb hat sie auch die Bezeichnung Quellensteuer.

Die sofortige Erhebung der Steuer ist allerdings mit Nachteilen verbunden, bei einer herkömmlichen Besteuerung könnten Sie die Beträge bis zur Fälligkeit für den Handel nutzen. Sehen Sie anhand eines Beispiels, wie die Abgeltungssteuer Ihre Gewinne tangiert:

  • Sie haben beim Devisenhandel einen Ertrag von 500 Euro erwirtschaftet.
  • Auf diesen wird Abgeltungssteuer in Höhe von 125 Euro fällig,
  • Zuzüglich müssen Sie darauf Solidaritätszuschlag (5.5 Prozent) und eventuell Kirchensteuer mit acht Prozent abführen.
  • Von den 500 Euro werden insgesamt 142 Euro für das Finanzamt abgezogen.

Wenn Ihr Broker seinen Hauptsitz außerhalb von Deutschland hat

Auch in dem Fall sind Sie zum Entrichten von Abgeltungssteuer verpflichtet, Sie müssen Ihrer Steuerpflicht jedoch alleine nachkommen. Im Normalfall geben Sie die Erträge auf einem speziellen Formblatt Ihrer Steuererklärung an und ziehen den Freibetrag davon ab. Sie können sich aber auch zur normalen Versteuerung entscheiden, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dies könnte als Geringverdiener zutreffen, in dem Fall führen Sie zwar die volle Abgeltungssteuer ab, erhalten jedoch eine entsprechende Rückvergütung

Entscheiden Sie sich für die herkömmliche Besteuerung, können Sie auch Kosten in vollem Umfang geltend machen, bei Wahl der Abgeltungssteuer müssen Sie hingegen mit einer geringen Kostenpauschale vorliebnehmen.


Lesen Sie auch: Steuern beim Aktienhandel